Gebäudeenergieausweise

Mittels eines Energieausweises sollen mögliche Mieter oder Käufer einen Eindruck über die Energieeffizienz und zu erwartenden Energiekosten einer Immobilie erhalten, sowie praktische Hinweise zur Verbesserung des Objekts.

Die Angaben umfassen, ja nach Gebäudetyp und Anlass, den Endenergieverbrauch, Primärenergieverbrauch und bei Neubauten und Sanierungen die Treibhausgasemissionen. Die Angaben werden dabei in Kilowattstunden (Treibhausgase in Kilogramm) pro Jahr und Quadratmeter Gebäudefläche ausgewiesen.

Aufgrund von Nutzerverhalten und Standort eines Objekts kann ein Energieausweis keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch ermöglichen. Ein Energieausweis dient ausschließlich der Vergleichbarkeit unter genormten Rahmenbedingungen.

Aus den Aussagen des Energieausweises ist ausdrücklich kein Rückschluss auf die tatsächlich auftretenden Energieverbräuche und Energiekosten möglich. Der Energieausweis soll eine Vergleichbarkeit unterschiedlicher Gebäude ermöglichen. Er stellt keine Verbrauchsprognose dar. Gründe hierfür sind, dass die Berechnung auf einem Normklima in Deutschland und einer Normnutzung wie einer gleichmäßigen Beheizung des Gebäudes basiert. Der Standort und das Nutzerverhalten beeinflussen somit das tatsächliche Ergebnis.

Einem potenziellen Käufer, Mieter, Pächter usw. ist bei der Besichtigung ein Energieausweis vorzulegen und nach Vertragsunterzeichnung auszuhändigen.

Liegt zum Zeitpunkt einer Immobilienanzeige bereits ein Energieausweis vor, sind dort schon die relevanten Angaben aus dem Energieausweis verpflichtend anzugeben.

Es gibt zwei Varianten des Energieausweises

Der Energiebedarfsausweis wird aus der Gebäudestruktur und der Anlagentechnik (also den energetischen Eigenschaften) ermittelt und ist aufwändiger, dafür aber Aussagekräftiger. Diese Energieausweise sind bei Neubauten oder bei Änderungen von Gebäuden vorgeschrieben. Ebenso für Wohngebäude mit maximal 4 Wohneinheiten für die der Bauantrag vor Nov.1977 gestellt wurde.

Der Energieverbrauchsausweis wird auf Basis der Verbräuche der letzten 36 Monate vor Ausstellung ausgestellt. Dabei kann die Heizkostenabrechnung zu Grunde gelegt werden aus denen dann der durchschnittliche Verbrauch ermittelt wird.
Diese Angaben unterliegen erheblich dem Nutzerverhalten und sind somit weniger Aussagekräftig.

Welcher Ausweis für Sie in Frage kommt und mit welchen Kosten Sie zu rechnen haben, erläutern wir gerne in einem persönlichen Gespräch.

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